MOBILITÄTSGARANTIE

Unsere Mobilitätsgarantie für Sie

Wenn sie mal eine Panne oder einen Unfall haben!

Bei jeder Wartung, die wir an Ihrem Fahrzeug durchführen dürfen, erhalten Sie von uns kostenlos eine Mobilitätsgarantie, welche bis zur nächsten Wartung gültig ist. Egal, wie spät Ihr Fahrzeug diese haben will. 

 

Ist das Fahrzeug nach einer von uns durchgeführten Inspektion,  auf Grund einer Panne liegen geblieben und ist die nächste Inspektion noch nicht fällig, übernehmen wir  die Wiederherstellungskosten der Fahrbereitschaft am Ort der Panne, bis 100,-€ (einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten, benötigten Kleinteile).

 

Kann am Ort der Panne die Fahrbereitschaft nicht wieder hergestellt werden, übernehmen wir  auch die Kosten für das Abschleppen (bis 100km/ 300,-€) zu unserem Betrieb.

Außerhalb der o.g. Entfernung werden die Kosten des Abschleppens zur nächsten Werkstatt  erstattet (bis 200,- €).

 

Während der erforderlichen Reparaturarbeiten erstatten wir die Kosten eines Ersatzwagens ab einer Reparaturdauer von 3 Stunden bis zu

3 Tagen (max. 200,-€). Bei einer Entfernung von mehr als 100 Kilometern zu Ihrem Wohnort können alternativ zum Leihwagen auch Übernachtungskosten  für maximal 3 Tage bis max. 80,- € pro Nacht erstattet werden. Die Reparaturleistung selbst ist kostenpflichtig.

 

Tritt die Panne außerhalb unseres Einzugsgebietes ein, werden die Kosten, gegen Übergabe der Originalbelege, von uns bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen erstattet.

 

Eine Panne liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht mehr betriebsfähig ist. Keine Pannen sind Schäden infolge einer von außen wirkenden Gewalt, Schäden an Reifen und fehlender Kraftstoff.